back

Check Your Police Record!

Polizeiliche Datenbanken und was man über seinen Auskunfts- und Löschungsanspruch wissen sollte

If you suspend your transcription on amara.org, please add a timestamp below to indicate how far you progressed! This will help others to resume your work!

Please do not press “publish” on amara.org to save your progress, use “save draft” instead. Only press “publish” when you're done with quality control.

Video duration
00:31:28
Language
German
Abstract
Polizeibehörden und Geheimdienste sammeln Daten der Bürger – mehr als je zuvor. Der Bestand an unterschiedlichen Datenbanken ist enorm gewachsen und geradezu unübersichtlich geworden. Aufgrund datenschutzrechtlicher Regelungen gibt es für etliche dieser Datenbanken einen gesetzlichen Auskunftsanspruch des Bürgers.

Gesetzlich geregelt sind auch die Fristen für die Löschung dieser Daten. Die Praxis zeigt aber, dass die Daten häufig erst gelöscht werden, wenn der betroffene Bürger eine Datenauskunft beantragt – Grund genug also, um dies massenhaft zu tun.

Der Tonfall bei der Verkehrskontrolle ist zunächst freundlich. Nachdem aber die Personalien über das Polizeisystem überprüft wurden, sind die vorher freundlichen Beamten plötzlich ganz schön ruppig, der Kofferraum wird durchsucht, die Kontrolle dauert ohne erkennbaren Grund noch eine ganze Weile länger. Da muss es wohl noch eine alte Eintragung im Polizeicomputer geben, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Drogendelikte oder einfach den Personenbezogenen Hinweis (PHW) Straftäter linksmotiviert?

Wer würde da nicht gerne wissen, was die Polizei und andere Behörden über ihn gespeichert haben? Das kann man wissen – mit einem Antrag auf Auskunft über die im POLIKS, POLAS, INPOL, Schengener Informationsystem (SIS) oder Mehrländer-Staatsanwaltschafts-Automation (MESTA) – um nur einige Datenbanken zu nennen – gespeicherten Daten. Hierzu braucht man jedoch einen Überblick, welche Behörde welche Daten erhebt, wo und wie die Anfrage gestellt werden muss und welche Besonderheiten es dabei jeweils zu beachten gilt. Da die Behörden genug personelle Kapazitäten einsetzen, um zu speichern, nicht aber, um nach Ablauf der Speicherfrist die gesetzlichen Löschungsvorschriften einzuhalten, wird häufig eine Löschung erst vorgenommen, wenn ein Antrag auf Datenauskunft gestellt wird.

Der mündige Bürger sollte daher die über ihn gespeicherten Daten in den unterschiedlichen polizeilichen Datenbanken überprüfen. Der Vortrag wird zeigen, wo und wie das gemacht wird.

Talk ID
7939
Event:
33c3
Day
1
Room
Saal 2
Start
4 p.m.
Duration
00:30:00
Track
Ethics, Society & Politics
Type of
lecture
Speaker
RA Ulrich Kerner
Talk Slug & media link
33c3-7939-check_your_police_record

Talk & Speaker speed statistics

Very rough underestimation:
132.7 wpm
895.8 spm
134.6 wpm
912.8 spm
100.0% Checking done100.0%
0.0% Syncing done0.0%
0.0% Transcribing done0.0%
0.0% Nothing done yet0.0%
  

Work on this video on Amara!

Talk & Speaker speed statistics with word clouds

Whole talk:
132.7 wpm
895.8 spm
RA Ulrich Kerner:
134.6 wpm
912.8 spm