back

Datenschutzgrundverordnung: Rechte für Menschen, Pflichten für Firmen & Chancen für uns

Schärft das Schwert der Transparenz!

If you suspend your transcription on amara.org, please add a timestamp below to indicate how far you progressed! This will help others to resume your work!

Please do not press “publish” on amara.org to save your progress, use “save draft” instead. Only press “publish” when you're done with quality control.

Video duration
00:31:43
Language
German
Abstract
Ziel des Vortrages ist es, einen Überblick über die neuen aus der Datenschutzgrundverordnung entstehenden Rechte von Betroffenen (also Du mein*e junge*r Jedi) zu geben und dabei aufzuzeigen, an welchen Stellen Musik für uns drin sein kann.

Die Ausgangslage ist: Im Mai 2018 wird die Datenschutzgrundverordnung in Kraft treten und bis zu diesem Zeitpunkt sind entsprechende Umsetzungen in Institutionen und Firmen zu implementieren. Die DSGVO bringt für uns alle einige neue bzw. erweiterte Rechte gegenüber Institutionen/Organisationen mit, welche es aktiv zu nutzen gilt. Unter der These, daß es durch die signifikante Erhöhung von Straf-/Bußgeldsanktionen bei Datenschutzverstößen zu einer Erhöhung der „Datenschutz-Compliance-Bereitschaft“ in Firmen kommen wird, ergeben sich spannende Möglichkeiten für Aktivisten auf dem Spielfeld, mit dem Schwert der Transparenz positiv auf das Bruttosozial-Datenschutzniveau einzuwirken, indem Druck durch Erhöhung des Penalty-Risikos aufgebaut wird.

<TL/DR.Extended> Die DSGVO soll die in die Jahre gekommene Datenschutzrichtlinie 95/46/EG nicht nur ersetzen, sondern endlich für die lange angestrebte Vollharmonisierung sorgen. Hierzu setzt sie unmittelbar für alle Mitgliedsstaaten anwendbares Recht.

Am 14. April 2016 ist die von Kommission, Rat und Parlament erarbeitete Kompromissfassung der bisherigen Entwurfstexte verabschiedet worden. Zu den wesentlichen Neuerungen gehören demnach umfassende Transparenzpflichten, das Recht auf Vergessenwerden, das Recht auf Datenportabilität, eine Niederlegung der Grundsätze von Datenschutz „by design“ und „by default“ sowie ein ausgesprochen drastisches Sanktionsregime.

Betroffenenrechte sind Ansprüche und Gestaltungsmöglichkeiten, die den Berechtigten aufgrund ihrer Betroffeneneigenschaft zukommen und einen hinreichend konkreten, idealerweise vollstreckungsfähigen Inhalt besitzen. Die beabsichtigte Stärkung der Betroffenenrechte erschöpft sich nicht allein in der Formulierung neu erdachter Einzelansprüche, sondern verleiht ihnen auch insgesamt mehr Gewicht.

Die anhand des Bundesdatenschutzgesetzes entwickelte und in der Lehre bewährte Systematisierung nach fünf Zielrichtungen gilt unterdessen fort:
Permissionsrechte gestatten Datenverarbeitungen, die an sich ausgeschlossen wären;
Interventionsrechte vermögen bestimmte Datenverarbeitungen zu verhindern;
Informationsrechte vermitteln ein Bild darüber, was mit den Daten geschieht;
Petitionsrechte verbriefen Beschwerdemöglichkeiten und Kompensationsrechte gewähren Schadensersatz bzw. Entschädigung.

Die neuen Vorschriften haben unmittelbaren Einfluss auf die Datenschutzorganisation. Nach ErwGr Nr. 59 und dem darauf aufbauenden Art. 12 DSGVO gilt es, Modalitäten festzulegen, die es einer betroffenen Person ermöglichen, die ihr zustehenden Rechte wahrzunehmen, darunter insbesondere auch Mechanismen, die dafür sorgen, dass sie unentgeltlich den Zugang zu Daten, deren Berichtigung bzw. Löschung beantragen oder von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen kann. Anträge sollen spätestens innerhalb eines Monats beantwortet werden, Ablehnungen sind zu begründen. Diese Pflichten sind unsere Chancen. ;)

Im Vortrag wird auf die unten im angehangenen PNG aufgeführten 5 Zielrichtungen und die enthaltenen Unterelemente erläutert und Ideen für ähnliche Systeme wie FragDenStaat oder Selbstauskunft.net dargestellt.

Das strategische Ziel ist es, das Sanktionspotential für Firmen und Institutionen zu erhöhen und durch gesteigertes Risikobewusstsein Bewegung für Budgets freizusetzen und damit das Brutto-Datenschutzniveau gesamteuropäisch zu verbessern.

Aufbau des Vortrags:
a) Intro: Datenschutz, warum machen wir das?
b) Erfahrungswerte aus/mit größeren Firmen
c) Mainpart: Was ändert sich für Betroffene in der EU DSGVO?
d) Call to Action: Angebote für niederschwellig nutzbare Rechte, Ausübungssystem für Betroffene (FragDenStaat-ähnlich)

Talk ID
8092
Event:
33c3
Day
4
Room
Saal 1
Start
1:45 p.m.
Duration
00:30:00
Track
Ethics, Society & Politics
Type of
lecture
Speaker
derPUPE
Talk Slug & media link
33c3-8092-datenschutzgrundverordnung_rechte_fur_menschen_pflichten_fur_firmen_chancen_fur_uns

Talk & Speaker speed statistics

Very rough underestimation:
117.5 wpm
800.0 spm
100.0% Checking done100.0%
0.0% Syncing done0.0%
0.0% Transcribing done0.0%
0.0% Nothing done yet0.0%
  

Work on this video on Amara!

Talk & Speaker speed statistics with word clouds

Whole talk:
117.5 wpm
800.0 spm
datenschutzfirmenheißtdatenwichtigeinfachstelleeu-datenschutzgrundverordnungrechteendeffektapplausvielleichtmenschennutzennochmalganzgeradedeutschlanddatenschutzgrundverordnungaktiveherrichtigbisschenspannendnatürlichbereichöffnungsklauselnzeitdamalseuzweidatenverarbeitunggeldtalkandgrundverordnungordersozusagenobenlawleiderfallgiltauskunftsrechtemehrspannendegesetzerstmalgekommenmilliarden