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Gesetzlich geregelt sind auch die Fristen für die Löschung dieser Daten. Die Praxis zeigt aber, dass die Daten häufig erst gelöscht werden, wenn der betroffene Bürger eine Datenauskunft beantragt – Grund genug also, um dies massenhaft zu tun.
Der Tonfall bei der Verkehrskontrolle ist zunächst freundlich. Nachdem aber die Personalien über das Polizeisystem überprüft wurden, sind die vorher freundlichen Beamten plötzlich ganz schön ruppig, der Kofferraum wird durchsucht, die Kontrolle dauert ohne erkennbaren Grund noch eine ganze Weile länger. Da muss es wohl noch eine alte Eintragung im Polizeicomputer geben, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Drogendelikte oder einfach den Personenbezogenen Hinweis (PHW) Straftäter linksmotiviert?
Wer würde da nicht gerne wissen, was die Polizei und andere Behörden über ihn gespeichert haben? Das kann man wissen – mit einem Antrag auf Auskunft über die im POLIKS, POLAS, INPOL, Schengener Informationsystem (SIS) oder Mehrländer-Staatsanwaltschafts-Automation (MESTA) – um nur einige Datenbanken zu nennen – gespeicherten Daten. Hierzu braucht man jedoch einen Überblick, welche Behörde welche Daten erhebt, wo und wie die Anfrage gestellt werden muss und welche Besonderheiten es dabei jeweils zu beachten gilt. Da die Behörden genug personelle Kapazitäten einsetzen, um zu speichern, nicht aber, um nach Ablauf der Speicherfrist die gesetzlichen Löschungsvorschriften einzuhalten, wird häufig eine Löschung erst vorgenommen, wenn ein Antrag auf Datenauskunft gestellt wird.
Der mündige Bürger sollte daher die über ihn gespeicherten Daten in den unterschiedlichen polizeilichen Datenbanken überprüfen. Der Vortrag wird zeigen, wo und wie das gemacht wird.
German: Finished